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   VG Stuttgart, 20.06.2023 - 1 K 873/23   

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https://dejure.org/2023,16920
VG Stuttgart, 20.06.2023 - 1 K 873/23 (https://dejure.org/2023,16920)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.06.2023 - 1 K 873/23 (https://dejure.org/2023,16920)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juni 2023 - 1 K 873/23 (https://dejure.org/2023,16920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Kein Anspruch eines Strafgefangenen auf Auskunft über ein konkretes Strafverfahren eines anderen Strafgefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Presserecht; Auskunft; Auskunft über ein Strafverfahren; Prozesskostenhilfe; Bislang ungeklärt, schwierige Rechtsfrage; Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Auskunftverweigerung; Überwiegendes öffentliches Interesse; Schutzwürdiges privates Interesse; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2023 - 1 K 873/23
    Die Resozialisierung dient dabei auch der Gemeinschaft selbst, die ein unmittelbares eigenes Interesse daran hat, dass der Täter nicht wieder rückfällig wird und erneut seine Mitbürger und die Gemeinschaft schädigt (vgl. BVerfG, Urt. v. 01.07.1998 - 2 BvR 441/90 -, juris Rn. 123).

    Das Bekanntwerden der konkreten Verurteilung, des Strafmaßes und der Gründe der Strafzumessung würden damit den aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgenden Anspruch des Mituntergebrachten ... auf Resozialisierung gefährden (vgl. BVerfG, Urt. v. 01.07.1998 - 2 BvR 441/90 -, juris Rn. 122).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 1 S 2005/19

    Anspruch eines Journalisten auf Einsicht in und Auskünfte aus

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2023 - 1 K 873/23
    In der Abwägung ist nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen vor allem zu berücksichtigen, zu welchem Zweck die mit der Auskunft begehrten Daten verwendet werden sollen, ob eine Berichterstattung die Betroffenen nur in ihrer Sozialsphäre berühren würde und ob mit der Berichterstattung eine Prangerwirkung verbunden wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.11.2019 - 1 S 2005/19 -, juris Rn. 95; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.09.2013 - 1 S 509/13 -, juris Rn. 25 f.).

    Je geringer der Eingriff in das Recht des Privaten, desto geringere Anforderungen sind an das Informationsinteresse der Allgemeinheit zu stellen; je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht, desto gewichtiger muss das öffentliche Informationsinteresse sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.11.2019 - 1 S 2005/19 -, juris Rn. 96).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2023 - 1 K 873/23
    Da der Landesgesetzgeber mit § 4 LPresseG einen ausdrücklich geregelten, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbaren Auskunftsanspruch geschaffen hat, ist für eine aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unmittelbar folgende Auskunftspflicht kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 27, 29).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2023 - 1 K 873/23
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris Rn. 26; BayVGH, Beschl. v. 28.04.2023 - 10 ZB 22.2072 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2023 - 1 K 873/23
    In der Abwägung ist nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen vor allem zu berücksichtigen, zu welchem Zweck die mit der Auskunft begehrten Daten verwendet werden sollen, ob eine Berichterstattung die Betroffenen nur in ihrer Sozialsphäre berühren würde und ob mit der Berichterstattung eine Prangerwirkung verbunden wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.11.2019 - 1 S 2005/19 -, juris Rn. 95; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.09.2013 - 1 S 509/13 -, juris Rn. 25 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2017 - 1 S 1307/17

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft bei

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2023 - 1 K 873/23
    Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.08.2017 - 1 S 1307/17 -, juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21

    Zuständigkeit des baden-württembergischen Regierungspräsidiums für die

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2023 - 1 K 873/23
    Die Prozesskostenhilfe darf vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung jedenfalls dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschancen aber sehr gering sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.04.2023 - 12 S 3293/21 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.04.2023 - 10 ZB 22.2072

    Erfolgreicher Antrag auf Prozesskostenhilfe für Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2023 - 1 K 873/23
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris Rn. 26; BayVGH, Beschl. v. 28.04.2023 - 10 ZB 22.2072 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
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